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   LAG Berlin, 16.12.1986 - 11 Sa 93/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3984
LAG Berlin, 16.12.1986 - 11 Sa 93/86 (https://dejure.org/1986,3984)
LAG Berlin, Entscheidung vom 16.12.1986 - 11 Sa 93/86 (https://dejure.org/1986,3984)
LAG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 1986 - 11 Sa 93/86 (https://dejure.org/1986,3984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen; Arbeitsorganisatorisches Abhängigkeitsmoment; Abgrenzungsmerkmale "Freier Mitarbeiter" vom "abhängig Beschäftigten"; Arbeitnehmereigenschaft eines Rechtsanwalts; Verhaltensbedingte Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 488
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Eine Haftung für schuldhaftes Verhalten trifft - in der Regel eingeschränkt - auch Arbeitnehmer (vgl BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN); aus diesem Grunde werden Haftpflichtversicherungen auch von abhängig Beschäftigten abgeschlossen (vgl LAG Berlin, NZA 1987, 488, 489 aE).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 18/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Eine Haftung für schuldhaftes Verhalten trifft - in der Regel eingeschränkt - auch Arbeitnehmer (vgl BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN); aus diesem Grunde werden Haftpflichtversicherungen auch von abhängig Beschäftigten abgeschlossen (vgl LAG Berlin, NZA 1987, 488, 489 aE).
  • LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 38/97
    Der Fall eines angestellten Rechtsanwalts, der seine gesamte Arbeitskraft ausschließlich einem Anderen zur Verfügung stellt und sich verpflichtet, andere Mandate nicht anzunehmen, liegt damit gerade nicht vor (vgl. LAG Berlin in NZA 1987, 488 bis 489).
  • LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99

    Zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses (§ 7 SGB IV)

    Der Fall eines angestellten Rechtsanwalts, der seine gesamte Arbeitskraft ausschließlich einem Anderen zur Verfügung stellt und sich verpflichtet, andere Mandate nicht anzunehmen, liegt damit gerade nicht vor (vgl. LAG Berlin in NZA 1987, 488-489).
  • LAG Hessen, 01.06.1995 - 12 Ta 447/94

    Arbeitnehmerbegriff: Rechtsanwalt

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  • LAG Hessen, 16.03.1990 - 13 Sa 151/89

    Arbeitnehmerstatus: angestellter Rechtsanwalt

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  • LAG Thüringen, 06.02.1998 - 8 Ta 205/97

    Arbeitnehmerstatus: angestellter Rechtsanwalt

    Vorliegend bedarf es keiner grundsätzlichen Erörterung, unter welchen Voraussetzungen bei einem in einer Anwaltskanzlei beschäftigten Rechtsanwalt davon auszugehen ist, daß er eine Tätigkeit eines Angestellten ausübt (vgl. dazu LAG Berlin Urteil vom 16.12.1986 - 11 Sa 93/86 - LAGE § 2 ArbGG Entscheidung 6; BAG Beschluß vom 15.04.1993 - 2 AZB 32/92 - EzA § 5 ArbGG 1979 Entscheidung 8; vgl. auch Thüringer Landesarbeitsgericht Beschluß vom 28.03.1996 - 3 Ta 75/95 - LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Entscheidung 31).
  • LAG Hamm, 20.07.1989 - 16 Sa 33/89

    Assessor; Abgrenzung Arbeitnehmer - freier Mitarbeiter; Freier Mitarbeiter

    1 Ein Assessor, der in einer Rechtsanwaltskanzlei innerhalb der Bürozeiten mit juristischer Sachbearbeitung betraut wird, ist grundsätzlich Arbeitnehmer (im Anschluß zu BSG v. 30.11.1978 - 12 RK 32/77, AP Nr. 31 zu § 611 BGB Abhängigkeit; LAG Baden-Württemberg vom 14.3.1985, BB 1985 S. 1534 = NZA 1985 S. 739; LAG Berlin vom 16.12.1986, NZA 1987 S. 488).
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